Teilnahmebedingung


Die Teilnahme an der Veranstaltung und dem Geländespiel erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter des "Lechfeld-Ranger-Zeltlagers 2024" ist die Veteranen-, Soldaten- und Reservisten-Vereinigung Graben gegr. 1876 (im folgendem VSR).

Die VSR haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Dies gilt nicht für Schäden in Form der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Alle teilnehmenden Kinder benötigen eine der VSR namentlich bekannte, zuständige, volljährige Aufsichtsperson. Die Aufsichtsperson hat während der gesamten Veranstaltung die volle Verantwortung und Aufsichtspflicht über ihre Schützlinge und ist über die gesamte Veranstaltungsdauer anwesend.

Für die Teilnahme am "Lechfeld-Ranger-Zeltlager 2024" ist eine unverbindliche Anmeldung über das Anmeldeformular auf dieser Homepage notwendig.

Die Teilnehmer müssen selber Zelt, Caravan, Reisemobil, etc. mitbringen, die VSR stellt nur die Zeltwiese, Stellplätze und nötige Infrastruktur (s. Lagerplan) zur Verfügung.

Ausschließlich Zelte werden auf der Zeltwiese zugelassen. Caravans, Reisemobile werden befestigte Stellplätze (Parkflächen in der Nähe der Zeltwiese) zugewiesen.

Die Teilnehmer sind "Selbstversorger". Evtl. benötigtes Geschirr und Besteck ist selber mitzubringen. Die VSR stellt allerdings einen einsatzbereiten Grillplatz zur Verfügung. Dort besteht die Möglichkeit, sein Speisen selbst zuzubereiten. Am Sonntagmorgen wird ein einfaches Frühstück bestehen aus Semmeln, Marmelade, Honig, Kaffee und Kaba vom VSR gestellt.

Während des "Lechfeld-Ranger-Zeltlagers 2024" werden Foto- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung sowie von deren Teilnehmern gemacht. Einzelne dieser Dokumente werden für Veröffentlichungen verwendet (Homepage, Diashow, Berichte). Die Nutzung dieser Dokumente bedarf Ihrer Einwilligung und wird mit Ihrer Anmeldung erteilt. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.

Der Erwerb von Getränken und Süßigkeiten ist im "Shop" möglich.

Tiere sind nicht erlaubt.

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Heuer geht es nicht nur mit der Wasserwacht im Boot, sondern auch unter Anleitung von planlos touren per Stand Up Paddling Board, hinaus auf den See.

Diese Aktion ist freiwillig, es müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Teilnehmen dürfen Kinder ab 8 Jahren!

  • Die Teilnehmenden müssen schwimmen können!

  • Ein Rucksack mit Badesachen und Handtuch muss von jedem Kind selbst mitgenommen und getragen werden.

  • Auf dem Anmeldeformular muss „Ich habe die Stand-Up-Paddling-Info gelesen“ angekreuzt sein.

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